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Das Kapitel Marco-Maria Canonica ist nach einer dreistündigen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht in Stuttgart abgeschlossen: Die Stadt Heidenheim schloss einen Vergleich mit dem früheren Opernfestspieldirektor Canonica: Man einigte sich auf eine ordentliche, fristgerechte Kündigung zum 31. Dezember 2009. Für den Verlust seines Arbeitsplatzes erhält Canonica eine Abfindung in Höhe von 150.000 Euro. Man vergaß auch nicht, für 2009 die tarifliche Sonderzahlung (80 Prozent eines Monatsgehalts, anstelle des früheren Weihnachtsgelds) anteilig festzuschreiben. Weiter wird Canonica ein qualifiziertes und ausdrücklich wohlwollendes Arbeitszeugnis erhalten. Darin wird ihm bescheinigt, „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ gearbeitet und ein „stets einwandfreies“ Verhalten an den Tag gelegt zu haben. Und es wird dem mittlerweile 60-Jährigen attestiert: „Wegen einer grundlegenden Umstrukturierung bei den Opernfestspielen entsprach es dem beiderseitigen Wunsch, das Arbeitsverhältnis zu beenden“.
Leserkommentare:
Dem Steuerzahler ist nicht klar wer die Mehrkosten und den neuen "Direktor" bezahlt.
War das notwendig?
Die "Stadtväter" erlauben sich viel, der Bürger schweigt.
Was macht der deutsche Presserat wohl mit den vielen Sandsäcken zum Beschweren?
Was bitteschön verstößt hier gegen Persönlichkeitsrechte? Eine Beschwerde beim Presserat kann jeder einlegen, da müssen Sie den Herrn Canonica nicht dazu anstacheln, machen Sie's doch selbst. Aber man wird Ihre Beschwerde als unbegründet zurückweisen. Denn eine öffentliche Gerichtsverhandlung, eine prominente Persönlichkeit und öffentliches Interesse begründen die Berichterstattung im hier vorliegenden Ausmaß.
E.Maier