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Obwohl er nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, muss ein 18 Jahre alter Giengener wegen des Handels mit Heroin für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Dass das Strafmaß so hoch ausfiel, hat seinen Grund: der nicht berufstätige 18-Jährige hat bereits etliche Vorstrafen auf seinem Konto – zwar nicht wegen Drogendelikten, aber zuletzt war er immerhin wegen gefährlicher Körperverletzung zu eineinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Dem vorsitzenden Richter Jens Pfrommer fiel es schon auf: am 12. November vergangenen Jahres fand die Verhandlung in dieser Sache statt, und nur zwei Tage später machte sich der Angeklagte auf, um in Frankfurt Drogen einzukaufen. Der junge Mann redete am Montag gar nicht erst um den heißen Brei herum, sondern gestand alles ein: Ja, er sei von einem Kumpel nach Frankfurt gefahren worden, um Heroin einzukaufen, und zwar mit dem Ziel, dies gewinnbringend weiter zu verkaufen. 900 Euro habe er bezahlt für rund 50 Gramm.
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